Begabtenförderung

Die Begabtenförderung unterstützt besonders talentierte und motivierte Absolventen der Berufsausbildung bei der beruflichen Qualifizierung. Diese können bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres durch die Begabtenförderung unterstützt werden.

Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?

Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens der Note 2,0 bzw. 87 Prozent oder die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb.

Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Weiterbildung die sich fachlich an der Grundausbildung orientieren. Dies schließt neben reinen Fachkompetenzen wie z.B. Arbeitsrecht oder Rechnungswesen auch Weiterbildungen im Bereich der Sozialkompetenzen wie z.B. Präsentationstraining, Verhandlungstraining usw. aber auch berufsbegleitendes Studium. Nicht gefördert werden Vollzeitmaßnahmen und Weiterbildung die fachlich von der Grundausbildung abweichen.

Die Begabtenförderung übernimmt neben den Teilnahmegebühren auch weitere Kosten, die durch die Weiterbildung entstehen (Fahrtkosten, Aufenthaltskosten sowie Kosten für besondere Arbeitsmittel). Von den Gesamtkosten muss der Teilnehmer einen Eigenanteil von 10% je Maßnahme tragen. Die Förderung erfolgt über drei Jahre und darf den Betrag von 6.000 Euro nicht übersteigen – dabei ist die Anzahl der Weiterbildungen nicht wichtig. Die Auszahlung erfolgt je nach Förderhöhe in Raten von in der Regel maximal 2.000 Euro pro Jahr.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Programm und zur Antragsstellung finden Sie unter www.begabtenfoerderung.de oder bei Ihrer zuständigen IHK.

Die Kammer entscheidet über die Aufnahme in die Begabtenförderung, ermittelt die Höhe des Förderbetrages und zahlt die Fördermittel aus. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Sollten Sie für die Förderung nicht in Frage kommen, besteht vielleicht die Möglichkeit einer der nachstehenden Förderung ihrer Weiterbildung.

Weitere Fördermöglichkeiten

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