Das Aufstiegs-BAföG

Das „Aufstiegs-BAföG“ – Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – ist ein von Bund und Ländern gemeinsam finanziertes umfassendes Förderinstrument.

Altersunabhängig unterstützt es die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifikationen. Gefördert werden Fortbildungen in allen Berufsbereichen, unabhängig in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird.

Wie das Aufstiegs BAföG funktioniert zeigt ein Video des Bundesministeriums für Bildung und Forschung BMBF.

Wo ist eine Förderung möglich?

Die bei den meisten noch als Meister-BAföG bekannte Förderung gilt hierbei nicht nur für die klassischen Meister-Qualifikationen sondern auch für Fortbildungen zum

  • Fachwirt,
  • Betriebswirt,
  • Fachkaufmann oder
  • Fachkrankenpfleger.

Aufgrund der geforderten Mindeststundenanzahl von mindestens 400 Stunden eignet es sich jedoch nicht zur Förderung von Zertifikatslehrgängen.

Was sind die Voraussetzung für die Förderung?

Die Gewährung des Aufstiegs-BAföGs ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Auflagen geknüpft:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung nach BBiG oder Handwerksordnung
  • Kein bereits vorliegender höherwertiger Abschluss
  • Die geförderte Weiterbildung muss über Facharbeiterniveau oder Berufsfachschulniveau liegen (nicht gefördert werden (Fach)Hochschulabschlüsse)
  • Die geförderte Fortbildung muss mindestens 400 Stunden umfassen

Was wird beim Aufstiegs-BAföG gefördert?

Die Förderung des Maßnahmebeitrages besteht aus einem Zuschuss von 50 Prozent und einem zinsgünstigem Darlehen von 50 Prozent. Weitere Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG können sein:

  • Der mögliche Erlass des Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungskosten bei Bestehen der Prüfung beträgt 60 Prozent.
  • Beitrag zum Lebensunterhalt bei Vollzeitmaßnahmen
  • Zuschüsse für Existenzgründer
  • Zuschüsse zur Kinderbetreuung für Alleinerziehende

Sachsen zahlt erfolgreichen Meistern außerdem noch einen Bonus von 2.000 Euro. Mit dem Meisterbonus soll Arbeitnehmern ein Anreiz geschaffen werden, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.

Kostet ein Meisterkurs z. B. 7.000,00 € ergibt sich folgende Ersparnis:

  • 50% Zuschuss = 3.500,00€
  • 50% Darlehen = 3.500,00€, bei erfolgreicher Prüfung 60% erlassen:
  • 60% Erlass      = 2.100,00€.

Das heißt, Sie als Teilnehmer bezahlen nur 1.400,00€, was 80% Förderung entspricht, und mit dem „Meisterbonus“ sparen Sie noch einmal!

Keine Einschränkung durch betriebliche Unterstützung

Eine finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers zur Aufstiegsfortbildung wird ab 2025 nicht mehr auf die Höhe des Aufstiegs-BAföGs angerechnet. Somit profitieren Sie noch mehr von der Weiterbildung und können sich voll auf den Kurs konzentrieren.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu Förderung, Förderungshöhe, Antragsformularen und anderen Fragen erhalten Sie bei der Sächsischen Aufbaubank, im Internet unter www.aufstiegs-bafoeg.de oder der gebührenfreien AFBG-Hotline unter 0800 6 22 36 34.

Mehr Geld für berufliche Fortbildungen

Wer sich zum Fachwirt oder Industriemeister oder zum Betriebswirt fortbilden will, wird ab Januar 2025 noch besser unterstützt. Das sieht die Reform des Aufstiegs-BAföG vor. Weitere Informationen

Weitere Fördermöglichkeiten

Ihre Ansprechpartner bei Sächsischen Aufbaubank (SAB) und weitere Informationen finden Sie auf der externen Webseite der SAB.