Aufstiegs-BAföG

  • Für Aufstiegsfortbildungen
  • 75 % Förderung
  • alters- und einkommensunabhängig

Was ist das Aufstiegs-BaföG?

Das „Aufstiegs-BAföG“ nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) – ist ein von Bund und Ländern gemeinsam finanziertes umfassendes Förderinstrument.

Altersunabhängig unterstützt es die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifikationen. Gefördert werden Fortbildungen in allen Berufsbereichen, unabhängig in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird.

Wie das Aufstiegs BAföG funktioniert, zeigt ein Video des Bundesministeriums für Bildung und Forschung BMBF.

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Welche Weiterbildungen fördert das Aufstiegs-BAföG?

Das Aufstiegs-BAföG (früher auch Meister-BAföG) fördert alle Aufstiegsfortbildungen für Geprüfte/r Berufsspezialist/-in sowie zum Bachelor- und Master-Professional. Dazu zählen:

  • Fachwirt,
  • Betriebswirt,
  • Fachkaufmann oder
  • Fachkrankenpfleger.

Aufgrund der geforderten Mindeststundenanzahl von mindestens 400 Stunden eignet es sich jedoch nicht zur Förderung von Lehrgängen mit IHK-Zertifikat – diese zählen nicht als Aufstiegsfortbildung.

Wann hat man Anspruch auf Aufstiegs-BAföG?

Die Gewährung des Aufstiegs-BAföGs ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Auflagen geknüpft:

Voraussetzungen an die Weiterbildung

  • Die Maßnahme muss fachlich gezielt auf die IHK-Prüfung vorbereiten
  • Mindestens 400 Unterrichtsstunden
  • Mediengestützte Lerninhalte wie Aufzeichnungen von Veranstaltungen sind zulässig, werden aber nicht auf die 400 Unterrichtsstunden angerechnet
  • Anbieter muss zertifiziert sein
Ausnahmen für Vollzeitmaßnahmen
  • Mindestens 25 Unterrichtsstunden pro Woche an vier Werktagen
  • Nicht länger als drei Jahre

Bei Vollzeit Fortbildungen über zwei Jahren gilt:

  • 70 % Anwesenheit reichen zur Förderung aus
  • Blockferienwochen werden von der Dauer abgezogen

Persönliche Voraussetzungen

  • Erfüllen der Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung (zu finden unterBBiG)
  • Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung
  • Bachelorabschluss oder vergleichbaren Hochschulabschluss als höchste Qualifikation
  • Ausländerinnen und Ausländer mit Bleibeperspektive in Deutschland

Ist das Aufstiegs-BAföG einkommensunabhängig?

Ja, das Aufstiegs-BAföG ist einkommensunabhängig. Zudem werden seit Anfang 2025 weitere Betriebliche Zuwendungen (z.B. für Fahrtkosten) für die Weiterbildung nicht mit auf die Förderhöhe angerechnet.

Gibt es eine Altersgrenze für das Aufstiegs-BAföG?

Nein, anders als beim BAföG für Studierende gibt es beim AFBG keine Altersgrenze. So wird die  berufliche Karriere in jeder Lebensphase sichergestellt.

Was wird beim Aufstiegs-BAföG gefördert?

Die Förderung der Kurskosten besteht aus einem Zuschuss von 50 % und einem zinsgünstigen Darlehen von 50 %. Weitere Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG können sein:

  • 50 % Erlass des Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungskosten bei Bestehen der Prüfung
  • Beitrag zum Lebensunterhalt bei Vollzeitmaßnahmen
  • Zuschüsse für Existenzgründer
  • Zuschüsse zur Kinderbetreuung für Alleinerziehende

Wann muss ich die Förderung zurückzahlen?

Für die Rückzahlung der Förderung bietet Ihnen der Bund eine Karenzzeit von sechs Jahren nach Beendigung Ihrer Fortbildung.

Sollten Geförderte während der Rückzahlung eine bestimmte Einkommensgrenze unterschreiten, kann eine Freistellung der Rückzahlung von bis zu fünf weiteren? Jahren erfolgen. Bei geringem Einkommen und der Betreuung von Kindern unter 14 Jahren oder der Pflege näherer Angehöriger können zudem besondere Stundungs- und Erlasstatbestände geltend gemacht werden.

Meisterbonus

Sachsen zahlt Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung außerdem noch einen Bonus von 2.000 €. Mit dem Meisterbonus soll Arbeitnehmern ein Anreiz geschaffen werden, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.

Wie viel Geld bekommt man beim Aufstiegs-BAföG?

Kostet ein Meisterkurs z. B. 7.000,00 € ergibt sich folgende Ersparnis:

  • 50 % Zuschuss = 3.500,00 €
  • 50 % Darlehen = 3.500,00 €, bei erfolgreicher Prüfung 50 % erlassen:
  • 50 % Erlass      = 1.750,00 €.

Das heißt, Sie als Teilnehmer bezahlen nur 1.750,00 €, was 75 % Förderung entspricht, und mit dem „Meisterbonus“ sparen Sie noch einmal!

Keine Einschränkung durch betriebliche Unterstützung

Eine finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers zur Aufstiegsfortbildung wird ab 2025 nicht mehr auf die Höhe des Aufstiegs-BAföGs angerechnet. Somit profitieren Sie noch mehr von der Weiterbildung und können sich voll auf den Kurs konzentrieren.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu Förderung, Förderungshöhe, Antragsformularen und anderen Fragen erhalten Sie bei der Sächsischen Aufbaubank, im Internet unter www.aufstiegs-bafoeg.de oder der gebührenfreien AFBG-Hotline unter 0800 6 22 36 34.

Weitere Fördermöglichkeiten

Ihre Ansprechpartner bei Sächsischen Aufbaubank (SAB) und weitere Informationen finden Sie auf der externen Webseite der SAB.