Das Qualifizierungsgeld

Das Ringen um qualifizierte Fachkräfte wird immer intensiver. Mit dem Qualifizierungsgeld schafft die Bundesagentur für Arbeit nun ein Programm, um Ihr Unternehmen bei der Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärker zu unterstützen. Dabei setzt es bei der Förderung von Geringqualifizierten an, um Arbeitsplätze zu sichern und eine neue Fachkräftebasis in Ihrem Unternehmen zu schaffen.

Alles was Sie über das Qualifizierungsgeld wissen müssen

Was ist das Qualifizierungsgeld?

Das Qualifizierungsgeld unterstützt Unternehmen bei der Sicherung von Arbeitsplätzen, die auf Grund des Strukturwandels in der Wirtschaft und der Digitalisierung gefährdet sind. Dabei soll die Qualifizierung von Arbeitnehmern ohne Berufsabschluss oder nur mit geringer Berufsbildung vollzogen werden.

Was ist das Ziel des Qualifizierungsgeldes?

  • Beschleunigter Transformation der Arbeitswelt begegnen
  • Strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit vermeiden
  • Fachkräftebasis sichern
  • Weiterbildung stärken

Welche Unterstützung gibt es?

Gefördert werden 60 bzw. 67 (bei mindestens einem Kind) Prozent des durchschnittlichen Nettolohns während der Qualifikationsmaßnahme. Weitere (Differenz-) Kosten, z.B. für den Lehrgang, werden nicht übernommen. Die Berechnung und Auszahlung erfolgt analog zum Kurzarbeitergeld und kann durch den Arbeitgeber oder durch Dritte aufgestockt werden. Mehraufwendung für die Qualifizierung von Menschen mit Beeinträchtigung werden komplett übernommen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen, bei denen auf Grund des Strukturwandels 10 Prozent oder ab 250 Beschäftigten 20 Prozent der Arbeitsplätze gefährdet sind.

Welche Vorteile bringt Ihnen das Qualifizierungsgeld?

  • Langfristige und zukunftsfähige Qualifikation Ihrer Arbeitnehmer
  • Sicherung von Arbeitsplätzen und somit Existenzsicherung
  • Als Unternehmen wirtschafts- und konkurrenzfähig bleiben

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Qualifizierungsgeld zu beantragen?

Anforderungen an das Unternehmen

  • 10 Prozent, ab 250 Mitarbeitern 20 Prozent, der Arbeitsplätze sind wegen des Strukturwandels, der Digitalisierung oder dem Fachkräftemangel gefährdet
  • Änderung des Tarifvertrags oder der Betriebsvereinbarung durch Aufnahme eines strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarfs
    → betrifft nicht Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitern
  • Der Arbeitgeber finanziert die Qualifizierung

Voraussetzungen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfüllen müssen

  • Bestehender Arbeitsvertrag
  • Kein Berufsabschluss oder gleiche Förderung in den letzten 2 Jahren
  • Ungekündigt

Anforderungen an den Kurs oder die Module

  • AZAV-Zertifizierung der Bildungsinstituts erforderlich, aber keine Zertifizierung der Kurse oder Module notwendig
  • Qualifizierung muss mehr als 120 Stunden umfassen
  • Kurse können in Vollzeit, berufsbegleitend und nicht zusammenhängend absolviert werden
  • Qualifizierung darf nicht der Aufstiegsfortbildung dienen oder betrieblich verpflichtend sein
  • Inhalte gehen über kurzfristige Anpassungsqualifizierung hinaus
  • Weiterbildung darf nach §180 Abs. 5 SGB III nicht zur Erlangung der staatlichen Anerkennung oder staatlichen Erlaubnis zur Ausübung einer Tätigkeit führen (nicht nach §82 SGB III)

Wie muss Qualifikationsgeld beantragt werden?

Den Antrag auf Qualifizierungsgeld stellen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit. Folgendes sollten Sie beachten:

  • Schriftform
  • Zustimmung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Qualifizierungsmaßnahme
  • Beantragung mindestens 3 Monate vor Beginn der Qualifizierung
  • Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich
  • Alle Dokumente zum Download und die Übermittlung dieser finden sie unter diesem Link

Für weitere Informationen nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Lassen sie sich über die Qualifizierungsmöglichkeiten bei der ZAW Leipzig beraten.

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