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Die Unterrichtung Bewachungspersonal basiert auf der Gewerbeordnung § 34a. Folgende Inhalte werden Ihnen vermittelt:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschrift für Wach- und Sicherheitsdienste
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Für Bürger der EU ist es möglich, abhängig von ihrer Qualifikation, nur an den Rechtsthemen (24 Unterrichtsstunden) teilzunehmen. Für die Feststellung der vorhandenen Qualifikation sind die Ordnungsämter der Kommunen zuständig.