Start für Landesförderprogramm Berufliche Weiterbildung Sachsen

Die Arbeitswelt verändert sich tiefgreifend und mit hoher Geschwindigkeit. Digitalisierung und Automatisierung führen zu Berufen im Wandel. Kontinuierliche berufliche Weiterbildung wird immer wichtiger, doch die Kosten reichen von ein paar Hundert Euro für Kurse von kürzerer Dauer und gehen für längere Schulungen in die Tausende. Hier setzt die neue Landesförderung Berufliche Weiterbildung Sachen an.

Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 3.700 EUR sowie Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern bzw. Selbstständige mit Sitz bzw. Niederlassung in Sachsen können einen Zuschuss zu den Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen erhalten. Dabei werden in der Regel 50 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert. Geringfügig Beschäftigte erhalten einen erhöhten Fördersatz von bis zu 80 Prozent. Die Zuwendung kann bis zu 4.500 Euro betragen. Unterstützt werden Maßnahmen der individuell berufsbezogenen und der betrieblichen Weiterbildung, die sich am spezifischen Bedarf der Beschäftigten beziehungsweise der Unternehmen und sonstigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern orientieren.

Im Landeshaushalt stehen für die Berufliche Weiterbildung im Jahr 2023 vier Millionen Euro und im Jahr 2024 sechs Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können ab dem 25.10.2023 bei der Sächsische Aufbaubank – Förderbank – gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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