Weiterbildungsstipendium

  • Förderung von Weiterbildung begabter Absolventen der Berufsausbildung
  • Bis 25 Jahre
  • Bis 9.135 € Förderung

Was ist das Weiterbildungsstipendium?

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Absolventen der Berufsausbildung bei der beruflichen Qualifizierung. Diese können bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres durch die Begabtenförderung unterstützt werden.

Wann bekommt man ein Weiterbildungsstipendium?

Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens der Note 1,9 bzw. 87 %oder die besonders erfolgreiche Teilnahme (1. bis 3. Platz) an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb. Die Förderung ist zudem möglich, wenn der Arbeitgeber oder die Berufsschule einen begründeten Vorschlag unterbreitet.

Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Weiterbildungen, die sich fachlich an der Grundausbildung orientieren.

  • fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen, zum Beispiel Meister oder Meisterin, Fachwirt oder Fachwirtin
  • fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel Software-Kurse, Intensiv-Sprachkurse,
  • ein berufsbegleitendes Studium, das auf einer Ausbildung oder aktueller Berufstätigkeit aufbaut.

Nicht gefördert werden Weiterbildung, die fachlich von der Grundausbildung abweichen.

Wie hoch ist die Förderung des Weiterbildungsstipendiums?

Das Weiterbildungsstipendium bietet eine Förderung bis zu 9.135 € innerhalb von maximal drei Jahren. Zu den Förderinhalten gehören:

  • Kurskosten
  • Fahrtkosten
  • Aufenthaltskosten
  • notwendige Arbeitsmittel
  • Prüfungskosten
  • IT-Bonus von 250 € zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Weiterbildung

Wie kann man sich bewerben?

Je nachdem, welchen Ausbildungsberuf Sie erlernt haben, gibt es verschiedene Ansprechpartner für die Beantragung des Weiterbildungsstipendiums:

Haben Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung abgeschlossen? In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Berufsbildungsstelle, bei der Sie Ihren Ausbildungsvertrag eingetragen haben. Dies kann eine Kammer oder eine Einrichtung des öffentlichen Dienstes sein.

Sie haben eine Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen abgeschlossen? Dann können Sie ihren Antrag direkt bei der SBB stellen.

Weitere Informationen zum Bewerbungsablauf finden Sie auf der Webseite der SBB.

Bis wann muss man sich bewerben?

Sie können bis zu einem Alter von 24 Jahren in das Programm aufgenommen werden. Wenn Sie beispielsweise Freiwilligendienst geleistet haben oder in Elternzeit waren, kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen. Informieren Sie sich hierzu bei ihrer zuständigen Stelle.

Lohnt sich eine Bewerbung für ein Weiterbildungsstipendium?

Ein erfolgreicher Antrag auf das Weiterbildungsstipendium kann Ihr berufliches Leben verändern: neue Chancen, wertvolle Netzwerke und gezielte Förderung. Die Bewerbung ist kostenlos – also gibt es nichts zu verlieren, nur jede Menge Potenzial!

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Programm und zur Antragsstellung finden Sie unter www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium/ oder bei Ihrer zuständigen IHK.

Sollten Sie für die Förderung nicht in Frage kommen, besteht vielleicht die Möglichkeit einer der nachstehenden Förderung ihrer Weiterbildung.

Weitere Fördermöglichkeiten

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