weiterbildungsscheck sachsen Landesförderprogramm Berufliche Weiterbildung Sachsen

Landesförderprogramm Berufliche Weiterbildung Sachsen

Berufliche Weiterbildung Sachsen fördert betriebliche und individuell berufsbezogene Weiterbildungen. Die Förderung ist auf Erwerbstätige mit Hauptwohnsitz in Sachsen bzw. Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern zugeschnitten.

Landesförderprogramm Berufliche Weiterbildung Sachsen

Berufliche Weiterbildung Sachsen - betriebliche Weiterbildung

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Förderung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen
  • Aufbau und Stärkung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen und Qualifikationen
  • Erhalt und Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit
  • Steigerung der Beschäftigungschancen

Was wird gefördert?

  • Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen (natürliche beziehungsweise juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten Rechts) mit bis zu 500 Mitarbeitern (einschließlich Mitarbeitern aus unselbständigen Niederlassungen) beziehungsweise rechtlich selbständige Unternehmen innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern im Unternehmen
  • Sitz oder Niederlassung des Unternehmens ist im Freistaat Sachsen

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung auf Grund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben,
  • Unternehmen, bei denen 25 Prozent oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körper-schaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden.

Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

  • Die Teilnehmenden haben ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort im Freistaat Sachsen.
  • Die Teilnehmenden gehören einer der folgenden Zielgruppen an:
    a)    Unternehmer beziehungsweise Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis,
    b)    dual Studierende, Werkstudenten, Praktikanten

Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?

  • Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt.
  • Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent.
  • Die Zuwendung wird als Pauschale gewährt. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben der Weiterbildungsmaßnahme zuzüglich anfallender Prüfungsgebühren. Die Pauschale für eine einzelne Einheit ermittelt sich aus der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben in Euro unter Berücksichtigung des Fördersatzes.
  • Die Zuwendung beträgt maximal 4.500 EUR.
  • Nicht förderfähig sind Fahrt- und Unterbringungskosten sowie die Umsatzsteuer

Wie funktioniert die Antragstellung?

  • Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Förderportal der SAB
  • Erforderliche Nachweise:
    • Nachweise zur Legitimation
    • Weiterbildungsangebot
  • Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

Die Förderung kann ab dem 25. Oktober 2023 beantragt werden.

Antrag stellen

Berufliche Weiterbildung Sachsen - individuell berufsbezogene Weiterbildung

Die Förderung kann ab dem 25. Oktober 2023 beantragt werden. Die Verlinkung zur Antragstellung wird dann auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Förderung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen
  • Aufbau und Stärkung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen und Qualifikationen
  • Erhalt und Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit
  • Steigerung der Beschäftigungschancen

Was wird gefördert?

  • Vorhaben der individuell berufsbezogenen Weiterbildung

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen

Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen.
  • Sie sind erwerbstätig mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von maximal 3.700 EUR.

Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?

  • Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt.
  • Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent. Für geringfügig Beschäftigte gilt ein Fördersatz von in der Regel 80 Prozent.
  • Die Zuwendung wird als Pauschale gewährt. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben der Weiterbildungsmaßnahme zuzüglich anfallender Prüfungsgebühren. Die Pauschale für eine einzelne Einheit ermittelt sich aus der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben in Euro unter Berücksichtigung des Fördersatzes.
  • Die Zuwendung beträgt maximal 4.500 EUR.
  • Nicht förderfähig sind Fahrt- und Unterbringungskosten

Wie funktioniert die Antragstellung?

  • Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Förderportal der SAB
  • Erforderliche Nachweise:
    • Nachweis zur Legitimation (Kopie Personalausweis)
    • Gehaltsnachweis
    • Weiterbildungsangebot
  • Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

Die Förderung kann ab dem 25. Oktober 2023 beantragt werden.

Antrag stellen

Ansprechpartnerin

Weitere Fördermöglichkeiten

Bildungsgutschein

Berufliche Neuorientierung für Studienzweifler
Zur Förderung der beruflichen Weiterbildung kann bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein Bildungsgutschein beantragt werden. Ziel dieser Förderung ist die berufliche Wiedereingliederung, das Abwenden einer Arbeitslosigkeit oder die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses.

Aufstiegs-BAföG

aufstiegs bafoeg Landesförderprogramm Berufliche Weiterbildung Sachsen
Altersunabhängig unterstützt es die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifikationen. Gefördert werden Fortbildungen in allen Berufsbereichen, unabhängig in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird.