Richtlinie Berufliche Bildung – Verbundausbildung

Der Freistaat Sachsen fördert kleine und mittelständische Unternehmen, die die Ausbildung über eine Bildungseinrichtung, wie die ZAW Leipzig, organisieren. Ziel ist es, dass diese Unternehmen eine vollumfängliche Ausbildung anbieten können.

Was wird gefördert?

  • Die Durchführung der betrieblichen Ausbildung im Verbund – Ausbildungsinhalte können in anderen Unternehmen oder Einrichtungen (Verbundpartner) ergänzend zur eigenen Ausbildung vermittelt werden

Wer wird gefördert

  • Unternehmen (natürliche bzw. juristische Personen oder Personenvereinigungen) mit bis zu 500 beschäftigten Personen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen, die den Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden geschlossen haben und den Auszubildenden an den Verbundpartner entsenden
  • Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie der Landesrichtlinie Berufliche Bildung vom 28.02.2022 oder der Webseite der SAB

Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?

  • Die Höhe der Förderung beträgt pauschal 150 € pro Teilnehmenden und Woche die sie beim Verbundpartner verbringen

Wie funktioniert die Antragstellung?

  • Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • In die Antragstellung ist weiterhin die nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung zuständige Stelle (Kammer/Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie LfULG) eingebunden, die die Angaben des antragstellenden Unternehmens zu den Berufsausbildungsverhältnissen prüft
  • Der Antrag ist über das Onlineformular im Förderportal auszufüllen
  • Die erstellten und von Ihnen unterzeichneten Formulare sind inkl. der geforderten Anlagen über die nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung zuständige Stelle (Kammer/LfULG) bei der SAB postalisch einzureichen
  • Anträge sind grundsätzlich je Ausbildungsjahr zusammengefasst für alle in diesem Ausbildungsjahr geplanten Verbundlehrgänge zu stellen
  • Vor Beantragung der Förderung kann eine Beratung bei der SAB in Anspruch genommen werden
  • Der Antrag kann auch dann bei der SAB gestellt werden, wenn der Ausbildungsvertrag bereits geschlossen und mit der Verbundausbildung begonnen, aber diese noch nicht beendet worden ist
  • Anträge sind grundsätzlich bis spätestens 31.01. des Folgejahres – also nach dem ersten Halbjahr des jeweiligen Ausbildungsjahres für das gesamte Ausbildungsjahr bei der SAB einzureichen


Änderungsanträge:

Bei Aufnahme zusätzlicher Teilnehmer in bereits gestellte Anträge, reichen Sie folgende Unterlagen bei der SAB ein:

  • Formloser Antrag
  • Angaben der Anlage 1 zum Azubi
  • Bestätigung der zuständigen Stelle Anlage 2

Ansprechpartner:in