Qualifizierungschancen-Gesetz
Unterstützung der betrieblichen Weiterbildung
Strukturwandel, Digitalisierung, Fachkräftemangel – das sind die aktuellen Herausforderungen für Unternehmen. Das Qualifizierungschancen-Gesetz unterstützt Unternehmen bei der Weiterbildung und beruflichen Qualifizierung ihrer Mitarbeiter.
Die Förderung wird über den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit ausgegeben. Sie umfasst:
- eine Qualifizierungsberatung, die individuell auf die Anforderungen des Unternehmens abgestimmt ist.
- Förderleistungen wie die Übernahme von Weiterbildungskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.
- Förderung, wenn geringqualifizierte Beschäftigte einen Berufsabschluss nachholen.
Was wird gefördert?
Die Weiterbildung kann durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Förderung möglich wird:
- Der Kurs oder die Qualifizierung umfasst mehr als 120 Stunden.
- Die Weiterbildung sowie die Bildungseinrichtung sind für die Förderung zugelassen. Das heißt, sie müssen nach AZAV-zertifiziert sein.
Damit die betriebliche Weiterbildung flexibel den Bedürfnissen des Betriebes entspricht, ist die Förderung in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend möglich.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu Förderung, Förderungshöhe, Antragsformularen und anderen Fragen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner beim Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit, im Internet oder der gebührenfreien Hotline unter 0800 45555 20.