Mobilitätszuschuss für Auszubildende

  • Förderung von Fahrtkosten während der Ausbildung
  • Mit Ausbildungsstätte außerhalb des Tagespendelbereichs

Was ist der Mobilitätszuschuss?

Der Mobilitätszuschuss soll jungen Menschen einen Wohnortwechsel während der Ausbildungszeit ermöglichen, ohne dabei auf regelmäßige Besuche in der Heimat verzichten zu müssen.

Dabei werden zwei Heimfahrten zur Familie pro Monat bezuschusst – unabhängig davon, ob diese tatsächlich angetreten wurden oder nicht.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Damit eine Bezuschussung durch die Agentur für Arbeit möglich ist, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Absolvierung einer förderfähigen Ausbildung
  • Die Ausbildungsstätte liegt außerhalb des Tagespendelbereichs (mindestens zwei Stunden Fahrtzeit für Hin- und Rückfahrt)
  • Ein Umzug vom bisherigen Wohnort ist erforderlich

Wie beantragt man den Mobilitätszuschuss?

  1. Führen Sie ein Beratungsgespräch bei Ihrer Agentur für Arbeit.
  2. Ihre Beraterin oder Ihr Berater prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.
  3. Beantragen Sie die Förderung über den eService der Bundesagentur für Arbeit.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Weitere Fördermöglichkeiten