
Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das! – Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung“
- Für Unternehmen in Sachsen
- Bis zu 5.000 € Förderung
- Bei Ausbildung und Beschäftigung
Die Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung, zur Teilhabe am öffentlichen Leben ist eine fundamentale Aufgabe für Arbeitgeber, die einen Beitrag für Inklusion leisten wollen.
Die Arbeitsagentur fördert dazu private Arbeitgeber (natürliche und juristische Personen des privaten Rechts) mit Unternehmenssitz im Freistaat Sachsen.
Wer kann gefördert werden?
Die Förderung können alle Arbeitgeber nutzen, die
- Ausbildungsplätze für schwerbehinderte und diesen gleichgestellten behinderten jungen Menschen (§ 2 in Verbindung mit § 68 Abs. 1, 2 und 4 SGB IX) in Ihrem Unternehmen schaffen
- Beschäftigung für arbeitslose oder arbeitssuchende schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte Menschen Schaffen.
Im Fokus liegen insbesondere Menschen mit Beeinträchtigung, die auch unter Inanspruchnahme von Regelleistungen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden und somit inklusiv am Arbeitsmarkt teilzuhaben.
Was fördert das Programm zur Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung?
Arbeitgeber können mit bis zu 5.000 € für die Ausbildung oder Einstellung von Menschen mit Beeinträchtigung gefördert werden.
Bei einer Ausbildung von Menschen mit Beeinträchtigung, verteilt sich die Förderung auf zwei Jahre:
- Bis zu 3.000 € nach 6 Monaten
- Bis zu 2.000 € 3 Monate vor Ablauf des zweiten Ausbildungsjahres
Im Falle einer unbefristeten Beschäftigung wird die Förderung ebenfalls auf zwei Jahre aufgeteilt:
- Bis zu 2.500 € nach 6 Monaten
- Bis zu 2.500 € 3 Monate vor Ablauf des zweiten Beschäftigungsjahres
Bei befristeten Arbeitsverhältnissen fällt die Förderung wie Folgt aus:
- 2.000 € nach 6 Monaten für Verträge mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr
- Weitere 2.000 € bei einer Weiterbeschäftigung für ein zweites Jahr. Die Auszahlung erfolgt 3 Monate vor Ablauf des zweiten Beschäftigungsjahres
Antragstellung
Für eine Förderung müssen Unternehmen vor Abschluss eines Ausbildungs- oder Arbeitsvertrages einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen.
Für die Stadt Leipzig ist die Agentur für Arbeit Leipzig relevant, für die Landkreise Nordsachsen und Leipzig die Agentur für Arbeit Oschatz. Anfragen können an den Arbeitgeberservice gerichtet werden.
Die Service-Nummer ist für beide Agenturen die 0800 4555520.


