
Einstiegsqualifizierung – Mit einem Praktikum zur Ausbildung
- Bezahltes Praktikum zur Berufsorientierung
- vier bis zwölf Monate
- Anrechnung auf Ausbildungszeit möglich
Bei der Einstiegsqualifizierung handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum zur Ausbildungssuche. Das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit fördert die Praktikumsvergütung sowie die Sozialversicherungsabgaben des Unternehmens.
Steckbrief: Einstiegsqualifizierung
Was wird gefördert? – Praktische Berufsorientierung
Wer wird gefördert? – Unternehmen sowie Junge Erwachsene und Jugendliche
Wo muss die Einstiegsqualifizierung beantragt werden? – Beim Arbeitgeber-Service, bzw. der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Was bringt die Einstiegsqualifizierung?
Mit der Einstiegsqualifizierung können Unternehmen potenzielle Auszubildende und Fachkräfte finden.
Unternehmen können dabei außerdem benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene beim Einstieg in das Berufsleben unterstützen, indem sie Einblicke in Ausbildungsberufe ermöglichen, die Möglichkeit zum Ausprobieren geben und dabei helfen Potentiale zu entdecken.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Für die Einstiegsqualifizierung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Abgeschlossener Praktikumsvertrag zwischen Unternehmen und Teilnehmenden
- Teilnehmender erhält eine Praktikumsvergütung und ist sozialversicherungspflichtig angemeldet
Welche Voraussetzungen müssen Teilnehmende erfüllen?
- Vollschulzeitpflicht abgeschlossen
- Noch keine Ausbildung gefunden und noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium
- Es besteht keine Altersbegrenzung
- Bei berufsschulpflichtigen Personen muss während des Praktikums die Berufsschule besucht werden
Welche Förderhöhe und Dauer hat das Programm?
Die Fördersätze für die Einstiegsqualifizierung werden regelmäßig angepasst. Der Arbeitgeber-Service informiert Sie zu den aktuellen Gegebenheiten.
Die Praktikumsmaßnahme muss einem Umfang von mindestens 4 bis maximal 12 Monaten entsprechen. In der Regel enden die Maßnahmen mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres. Start der Maßnahmen ist der 1. Oktober. In Ausnahmen kann auch der 1. August bewilligt werden.
Wie beantragt ein Unternehmen eine Einstiegsqualifizierung?
- Rahmenbedingungen festlegen
- Teilnehmerin oder Teilnehmer finden
- Vertrag abschließen
- Förderung beantragen
- Prüfung und Bewilligung
Den genauen Ablauf der Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Arbeitsagentur.
Wie endet die Einstiegsqualifizierung?
Mit der Beendigung der Praktikumszeit wird dem Praktikanten oder der Praktikantin ein Zeugnis ausgehändigt. Dies beinhaltet einen Überblick zu den erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten während des Praktikums.
Die Teilnehmenden können mit dem Zeugnis ein Zertifikat bei ihrer zuständigen Kammer beantragen. Mit diesem können sie die Ausbildung in ihrem Beruf verkürzen.
Können Unternehmen die Praktikanten übernehmen?
Es steht den Unternehmen nach der Praktikumszeit offen, die Praktikantinnen und Praktikanten für eine Ausbildung zu übernehmen. Bei einer erfolgreichen Antragstellung bei der Kammer können sich die ehemaligen Praktikantinnen und Praktikanten die Zeit in ihrem Unternehmen sogar als Ausbildungszeit anrechnen lassen.
Für weitere Unterstützung können Sie zudem eine Assistierte Ausbildung beantragen.
FAQ
Wer ist Ansprechpartner für Unternehmen?
Interessierte Unternehmen, an der Einstiegsqualifizierung, können sich and den Arbeitgeber-Service wenden.
Wer ist Ansprechpartner für Ausbildungssuchende?
Zuständig für interessierte Teilnehmende ist die Berufsberatung oder das Jobcenter.
Wer kann nicht an der Einstiegsqualifizierung teilnehmen?
Teilnehmer, die in einem direkten Verwandtschafts- oder Beziehungsverhältnis zum Unternehmen stehen, können nicht an dem Programm teilnehmen.


