Berufsausbildungs­beihilfe (BAB)

  • Förderung von Ausbildung in einer anderen Stadt
  • Für Auszubildende, die nicht bei ihren Eltern wohnen

Was ist die Berufsausbildungs­beihilfe?

Wer während der Ausbildung auf eigenen Beinen stehen und nicht mehr im Elternhaus wohnen möchte, hat unter Umständen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Agentur für Arbeit.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, um neben der Miete auch den Lebensunterhalt zu finanzieren.

Steckbrief: Berufsausbildungs­beihilfe

Was wird gefördert? – Finanzierung des Lebensunterhalts während der Ausbildung

Wer wird gefördert? – Azubis mit eigener Wohnung, deren Ausbildungsbetrieb zu weit vom Wohnort der Eltern entfernt liegt

Wie hoch ist die Förderung? – Individuell

Wo muss der Bildungsgutschein beantragt werden? – Bei der Agentur für Arbeit.

Was sind die Voraussetzungen für die Berufsausbildungs­beihilfe?

Empfängerinnen und Empfänger der Berufsausbildungsbeihilfe müssen mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie befinden sich in einer berufsvorbereitenden Maßnahme und bereiten sich ggf. auf den Hauptschulabschluss vor.
  • Sie absolvieren eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung und der Ausbildungsbetrieb ist zu weit vom Wohnort der Eltern entfernt.
  • Sie absolvieren eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung und sind über 18 Jahre alt oder verheiratet.
  • Sie absolvieren eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung, haben ein Kind und wohnen nicht mehr bei ihren Eltern.
  • Sie befinden sich in der Ausbildungsvorbereitungsphase einer Assistierten Ausbildung.

Für Menschen mit Beeinträchtigungen gelten gesonderte Regelungen.

Wer kann keine Beihilfe beantragen?

Von der Förderung ausgeschlossen sind Personen,

  • die eine schulische Ausbildung absolvieren (z. B. zur Physiotherapeutin / zum Physiotherapeuten),
  • oder bereits ähnliche Leistungen wie die Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.

Wie läuft die Antragstellung ab?

  1. Sie stellen einen Online-Antrag bei der Agentur für Arbeit und fügen Ihren Ausbildungsvertrag sowie Einkommensnachweise Ihrer Angehörigen (Eltern und ggf. Ehe- oder Lebenspartner/in) bei.
  2. Die Einkommensverhältnisse von Auszubildenden und Angehörigen werden geprüft – unter Berücksichtigung von Freibeträgen und Zusatzbedarfen.
  3. Sie erhalten eine Information über die Bewilligung.

Weitere Fördermöglichkeiten