Berufliche Rehabilitation über die Deutsche Rentenversicherung

  • Förderung von Wiedereinstieg in den Beruf oder Aus- und Weiterbildung
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • 68 bis 80 Prozent Lohnausgleich während der Reha

Steckbrief: Berufliche Rehabilitation

Was wird gefördert? – Wiedereinstieg in den Beruf oder Aus- und Weiterbildung

Wer wird gefördert? – Personen die trotz gesundheitlicher Probleme am Erwerbsleben teilhaben möchten

Wie hoch ist die Förderung? – In der Regel werden die gesamten Kosten übernommen.

Wo muss die Berufliche Rehabilitation beantragt werden? – Bei der deutschen Rentenversicherung

Wenn Sie trotz gesundheitlicher Probleme am Berufsleben teilhaben möchten, können Sie über die Deutsche Rentenversicherung die sogenannten „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ beantragen. Gemeinsam mit einer Beraterin oder einem Berater werden für Sie Leistungen zusammengestellt, die individuell auf Ihre Eignung, Neigung, Ihre bisherige Tätigkeit sowie die Arbeitsmarktlage eingehen.

Das Ziel ist, dass Sie durch die Reha wieder in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten können oder über eine Aus- oder Weiterbildung neue Perspektiven erhalten.

Wann zahlt die Rentenversicherung eine Berufliche Reha?

Die Deutsche Rentenversicherung kann Ihnen zur Sicherung Ihrer Erwerbstätigkeit eine Umschulung, Weiterbildung oder andere Leistungen finanzieren. Für den Erhalt der Leistungen müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie können Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben.
  • Sie haben mindestens 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt (Wartezeit).
  • Ihre Erwerbsfähigkeit ist bedroht oder gemindert.
  • Die letzte Rehamaßnahme liegt nicht länger als 4 Jahre zurück (bei akuten gesundheitlichen Problemen auch früher möglich).

Sie können keine Leistungen der Deutschen Rentenversicherung erhalten, wenn:

  • Sie einen Arbeitsunfall hatten, berufskrank sind oder Schäden im Sinne des sozialen Entschädigungsrechts vorliegen.
  • Sie lebenslang verbeamtet oder einem Beamtenstatus gleichgestellt sind.
  • Sie dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind oder bereits eine Altersrente bzw. Pension beziehen.

Welche Kosten werden übernommen?

Die Rentenversicherung unterstützt Sie mit verschiedenen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, damit Sie nachhaltig am Erwerbsleben teilnehmen können:

  • Übernahme von Umschulungskosten
  • Übernahme von Weiterbildungskosten
  • Förderung von Existenzgründungen
  • Reisekosten
  • Übergangsgeld von 68 bis 80 Prozent des letzten Nettogehalts
  • Technische und persönliche Hilfsmittel
  • Kraftfahrzeughilfe (barrierefreies Auto, Führerschein, Transportkosten)
  • Unterstützung zur Wiederaufnahme beruflicher Tätigkeiten
  • Zuschüsse für eine barrierefreie Wohnung mit Zugang zum Arbeitsplatz
  • Arbeitsassistenz für bis zu drei Jahre
  • Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
  • Haushaltshilfe und Kinderbetreuung
Weiterführende Links
  • Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten, Antragstellung und Ansprechpersonen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.

Weitere Fördermöglichkeiten