Das „Aufstiegs-BAföG“- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - ist ein von Bund und Ländern gemeinsam finanziertes umfassendes Förderinstrument.
Altersunabhängig unterstützt es die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifikationen. Gefördert werden Fortbildungen in allen Berufsbereichen, unabhängig in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird.
Die bei den meisten noch als Meister-BAföG bekannte Förderung gilt hierbei nicht nur für die klassischen Meister-Qualifikationen sondern auch für Fortbildungen zum
Aufgrund der geforderten Mindeststundenanzahl von mindestens 400 Stunden eignet es sich jedoch nicht zur Förderung von Zertifikatslehrgängen.
Die Gewährung des Aufstiegs-BAföGs ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Auflagen geknüpft:
Die Förderung des Maßnahmebeitrages (max. 15.000 Euro) besteht aus einem Zuschuss von 40 Prozent und einem zinsgünstigem Darlehen von 60 Prozent. Weitere Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG können sein:
Sachsen zahlt erfolgreichen Meistern außerdem noch einen Bonus von 1.000 Euro. Mit dem Meisterbonus soll Arbeitnehmern ein Anreiz geschaffen werden, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.
Kostet ein Meisterkurs z. B. 5.000,00 € ergibt sich folgende Ersparnis:
Das heißt, Sie als Teilnehmer bezahlen nur 1.800,00€, was 64% Förderung entspricht, und mit dem "Meisterbonus" sparen Sie noch einmal 1.000,00 €!
Weitere Informationen zu Förderung, Förderungshöhe, Antragsformularen und anderen Fragen erhalten Sie bei der Sächsischen Aufbaubank, im Internet unter www.aufstiegs-bafoeg.de oder der gebührenfreien AFBG-Hotline unter 0800 6 22 36 34.
Ihre Ansprechpartner bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) und weitere Informationen finden Sie auf der externen Webseite der SAB.
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