Die Teilnahme an diesem Kurs bereitet Sie intensiv auf die Prüfung vor.
Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Veranstaltungsprozesse“ und „Betriebliches
Management“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik
und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis,
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“ ist zuzulassen, wer
nachweist, dass er oder sie
- den Prüfungsteil „Veranstaltungsprozesse“ abgelegt hat und
- über die in Absatz 1 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis erworben hat.
Der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen
ist vor Beginn des letzten Prüfungsbestandteils vorzulegen.
Die genauen Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der
entsprechenden Rechtsverordnung unter www.bmbf.de/de/fortbildungsordnungen.php