NIS-2-Richtlinie kommt – Was jetzt für Unternehmen wichtig ist
Wen es betrifft und was Sie jetzt schon machen können
Die neue NIS-2-Richtlinie verpflichtet Unternehmen zu mehr Cybersicherheit. Auch wenn die EU-Richtlinie noch nicht in deutsches Recht umgewandelt ist, sollten Unternehmen die Maßnahmen schon jetzt im Blick haben. Vor allem Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur sind von dem neuen Gesetz betroffen. Die Bundesregierung empfiehlt jedoch allen Unternehmen, die NIS-2-Betroffenheitsprüfung durchzuführen, um sicher festzustellen, ob sie von der neuen Richtlinie betroffen sind.
Mit der NIS-2-Richtlinie sollen betroffene Unternehmen vor allem Konzepte und Strategien umsetzen, beispielsweise wie Einrichtungen mit Sicherheitsvorfällen umgehen. Alle Maßnahmen und die Betroffenheitsprüfung finden Sie auf der Webseite des BSI.

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