Sind Sie bereit für Pflichtschulungen des EU AI Acts?

Nutzen Sie bereits Künstliche Intelligenz in Ihrem Unternehmen? Dann sollten Sie die folgenden Informationen auf jeden Fall beachten! Seit dem 02. Februar 2025 gelten neue Regelungen (EU AI Act) zur Nutzung von KI im Geschäftsalltag. Diese Änderungen betreffen alle Unternehmen und deren Angestellte, die KI-Tools für Geschäftsprozesse verwenden.

Schulungspflicht für KI seit Februar

Seit dem 02. Februar 2025 müssen alle Angestellten, die KI nutzen, ausreichend geschult sein. Diese Schulungspflicht ist eine der zentralen Anforderungen des EU AI Acts und soll sicherstellen, dass alle Nutzer über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit KI verfügen.

Weitere Regelungen des EU AI Acts

Neben der Schulungspflicht gibt es weitere wichtige Anforderungen, die Unternehmen erfüllen müssen, um die Nutzung von KI-Systemen sicher und ethisch zu gestalten. Das sind die Wichtigsten Punkte:

  • Risikomanagement: Identifizieren und minimieren Sie potenzielle Risiken, die mit der Nutzung von KI verbunden sind.
  • Dokumentation: Halten Sie die Funktionsweise, Datennutzung und Sicherheitsmaßnahmen Ihrer KI-Systeme umfassend fest.
  • Transparenz: Informieren Sie Ihre Kunden über den Einsatz von KI.
  • Sicherheitsmaßnahmen: Verhindern Sie Missbrauch und unvorhergesehene negative Auswirkungen.

Das komplette Gesetz finden Sie auf der Webseite des EU AI Acts.

Darf KI jetzt noch genutzt werden?

Ja, Sie dürfen KI-Anwendungen weiterhin nutzen! Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 02. August 2025. Auch für die Umsetzung der Maßnahmen zum Risikomanagement, der Dokumentation, Transparenz und Sicherheitsbestimmungen haben Unternehmen Zeit bis zum 02. August 2026.

Was muss nun getan werden?

Damit Sie weiterhin KI-Systeme in Ihrem Unternehmen nutzen können, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Beauftragen Sie ein Projektteam zur Erstellung des Risikomanagements, der Dokumentation und Sicherheitsbestimmungen.
  • Planen Sie Schulungen zum Umgang mit KI-Systemen.
  • Organisieren Sie Spezialschulungen für abteilungsspezifische KI-Tools.

So setzen Sie die Schulungen zum EU AI Act um

Die ZAW Leipzig bietet passgenaue Schulungen zum Umgang mit KI-Tools an, die speziell auf die Anforderungen des Artikels 4 im EU AI Act zugeschnitten sind. Darüber hinaus bieten wir Spezialschulungen zum Einsatz von KI in der Buchhaltung und Business Analytics an. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

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