aufstiegs bafoeg Aufstiegs-BAföG

Aufstiegs-BAföG

Altersunabhängig unterstützt es die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifikationen. Gefördert werden Fortbildungen in allen Berufsbereichen, unabhängig in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird.

Das Aufstiegs-BAfög

Das „Aufstiegs-BAföG“ – Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – ist ein von Bund und Ländern gemeinsam finanziertes umfassendes Förderinstrument.

Altersunabhängig unterstützt es die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifikationen. Gefördert werden Fortbildungen in allen Berufsbereichen, unabhängig in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird.

Wie das Aufstiegs BAföG funktioniert zeigt ein Video des Bundesministeriums für Bildung und Forschung BMBF.

Wo ist eine Förderung möglich?

Die bei den meisten noch als Meister-BAföG bekannte Förderung gilt hierbei nicht nur für die klassischen Meister-Qualifikationen sondern auch für Fortbildungen zum

  • Fachwirt,
  • Betriebswirt,
  • Fachkaufmann oder
  • Fachkrankenpfleger.

Aufgrund der geforderten Mindeststundenanzahl von mindestens 400 Stunden eignet es sich jedoch nicht zur Förderung von Zertifikatslehrgängen.

Was sind die Voraussetzung für die Förderung?

Die Gewährung des Aufstiegs-BAföGs ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Auflagen geknüpft:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung nach BBiG oder Handwerksordnung
  • Kein bereits vorliegender höherwertiger Abschluss
  • Die geförderte Weiterbildung muss über Facharbeiterniveau oder Berufsfachschulniveau liegen (nicht gefördert werden (Fach)Hochschulabschlüsse)
  • Die geförderte Fortbildung muss mindestens 400 Stunden umfassen

Was wird beim Aufstiegs-BAföG gefördert?

Die Förderung des Maßnahmebeitrages besteht aus einem Zuschuss von 50 Prozent und einem zinsgünstigem Darlehen von 50 Prozent. Weitere Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG können sein:

  • Der mögliche Erlass des Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungskosten bei Bestehen der Prüfung beträgt 50 Prozent.
  • Beitrag zum Lebensunterhalt bei Vollzeitmaßnahmen
  • Zuschüsse für Existenzgründer
  • Zuschüsse zur Kinderbetreuung für Alleinerziehende

Sachsen zahlt erfolgreichen Meistern außerdem noch einen Bonus von 2.000 Euro. Mit dem Meisterbonus soll Arbeitnehmern ein Anreiz geschaffen werden, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.

Kostet ein Meisterkurs z. B. 5.000,00 € ergibt sich folgende Ersparnis:

  • 50% Zuschuss = 2.500,00€
  • 50% Darlehen = 2.500,00€, bei erfolgreicher Prüfung 50% erlassen:
  • 50% Erlass      = 1.250,00€.

Das heißt, Sie als Teilnehmer bezahlen nur 1.250,00€, was 75% Förderung entspricht, und mit dem „Meisterbonus“ sparen Sie noch einmal!

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu Förderung, Förderungshöhe, Antragsformularen und anderen Fragen erhalten Sie bei der Sächsischen Aufbaubank, im Internet unter www.aufstiegs-bafoeg.de oder der gebührenfreien AFBG-Hotline unter 0800 6 22 36 34.

Ihre Ansprechpartner bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) und weitere Informationen finden Sie auf der externen Webseite der SAB.

Weitere Fördermöglichkeiten

Bildungsgutschein

Berufliche Neuorientierung für Studienzweifler
Zur Förderung der beruflichen Weiterbildung kann bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein Bildungsgutschein beantragt werden. Ziel dieser Förderung ist die berufliche Wiedereingliederung, das Abwenden einer Arbeitslosigkeit oder die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses.

Landesförderprogramm Berufliche Weiterbildung Sachsen

weiterbildungsscheck sachsen Aufstiegs-BAföG
Berufliche Weiterbildung Sachsen fördert betriebliche und individuell berufsbezogene Weiterbildungen. Die Förderung ist auf Erwerbstätige mit Hauptwohnsitz in Sachsen bzw. Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern zugeschnitten.