Informationen zum Kurs
Welche Inhalte vermittelt der Kurs?
Die Schulung zum Gabelstaplerfahrer / Staplerschein erfolgt im Rahmen der rechtlichen Grundlagen DGUV Vorschrift 68 (ehemalige berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift BGV D27) und nach dem DGUV Grundsatz 308-001 (ehemaliger Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz BGG 925). Sie gliedert sich in einen theoretischen Teil und einen praktischen Teil.
Inhalte des theoretischen Teiles „Lehrgang Flurförderfahrzeuge“ (Staplerschein) sind:
- rechtliche Grundlagen zum Staplerschein
- Unfallursachen und Unfallverhütungsvorschriften
- grundlegende Funktionsweise und Aufbau von verschiedenen Flurförderfahrzeugen/Gabelstapler
- Umgang mit dem Flurförderfahrzeug/Gabelstapler
- Wartung eines Gabelstaplers
Im praktischen Teil erwarten Sie:
- Einweisung in die ZAW eigenen Gabelstapler
- Fahrübungen mit dem Gabelstapler mit und ohne Last
- Aufnehmen und Absetzen von Lasten mit dem Gabelstapler sowie und Be-/Entladen
Welche Zulassungsvoraussetzung brauche ich?
Für einen Gabelstaplerschein benötigen keine speziellen Zulassungsvoraussetzungen. An einer entsprechenden Ausbildung zum Führen von Gabelstaplern/Staplerschein kann jeder mit dem vollendeten 18. Lebensjahr teilnehmen. Wir empfehlen, nur Personen mit gutem räumlichen Vorstellungsvermögen und Deutsch-Niveau B1 am Kurs teilzunehmen.
Wie ist der Kurs organisiert?
Theorie und Praxis werden in Vollzeit vermittelt.