Informationen zum Kurs

Welche Inhalte vermittelt der Kurs?

Die Schulung zum Gabelstaplerfahrer / Staplerschein erfolgt im Rahmen der rechtlichen Grundlagen DGUV Vorschrift 68 (ehemalige berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift BGV D27) und nach dem DGUV Grundsatz 308-001 (ehemaliger Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz BGG 925). Sie gliedert sich in einen theoretischen Teil und einen praktischen Teil.

Inhalte des theoretischen Teiles „Lehrgang Flurförderfahrzeuge“ (Staplerschein) sind:

  • rechtliche Grundlagen zum Staplerschein
  • Unfallursachen und Unfallverhütungsvorschriften
  • grundlegende Funktionsweise und Aufbau von verschiedenen Flurförderfahrzeugen/Gabelstapler
  • Umgang mit dem Flurförderfahrzeug/Gabelstapler
  • Wartung eines Gabelstaplers

Im praktischen Teil erwarten Sie:

  • Einweisung in die ZAW eigenen Gabelstapler
  • Fahrübungen mit dem Gabelstapler mit und ohne Last
  • Aufnehmen und Absetzen von Lasten mit dem Gabelstapler sowie und Be-/Entladen
Welche Zulassungsvoraussetzung brauche ich?

Für einen Gabelstaplerschein benötigen keine speziellen Zulassungsvoraussetzungen. An einer entsprechenden Ausbildung zum Führen von Gabelstaplern/Staplerschein kann jeder mit dem vollendeten 18. Lebensjahr teilnehmen. Wir empfehlen, nur Personen mit gutem räumlichen Vorstellungsvermögen und Deutsch-Niveau B1 am Kurs teilzunehmen.

Wie ist der Kurs organisiert?

Theorie und Praxis werden in Vollzeit vermittelt.